Freispruch 1. Klasse für Antifaschist

Der Antifaschist Wolfgang Huste – Parteimitglied der Linken – engagierte sich gegen den Naziaufmarsch in Dortmund (03. September 2011) und bekam als Dankeschön eine Anklage. Ein Koblenzer Oberstaatsanwalt warf dem Antifaschisten vor, er habe geholfen, einen Aufruf zur illegalen „groben Störung“ einer legalen Demonstration zu verbreiten. Gemeint ist die Verlinkung des Aufrufs „Der  Antikriegstag gehört uns!“ des antifaschistischen Bündnisses „Alerta“ auf seine Homepage. Um genauer zu sein, ging es um den Textausschnitt über „gewaltfreie Blockaden“.
Im Juni wurde er wegen Beihilfe zur öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat vom Amtsgericht  Bad Neuenahr-Ahrweiler zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Doch der 57jährige ließ  das Urteil nicht auf sich sitzen, legte Berufung ein und kämpfte weiter. Am 20. September erklärte die zuständige Richterin im Landgericht Koblenz, der Text sei weder ein Aufruf zur Gewalt noch eine Drohung damit. Außerdem wurden Sitzblockaden als legal eingestuft und durch der Versammlungs- und Meinungsfreiheit als geschützt erklärt. Friedliche Blockaden seien grundsätzlich zulässige Mittel, um die öffentliche Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erhöhen.

Lieber Wolfgang, herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg!

Artikel auf dem Blog von Wolfgang

Artikel Generalanzeiger

Artikel Rhein-Zeitung

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines, General veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.